Wer über die Technologievereinbarung wegen einer Um-Verfügung stolpert, sei auf 16.Okt 2001 Stiftung Warentest / Kammergericht Berlin (Az. 14 U 60/01) hingewiesen.
Und mein erster Eindruck war irgendwo zwischen Homeland Security und CIA gelandet zu sein. Glück gehabt, der Psychokonzern glit nur als gefährlich.
Erstellt am 23.01.2020 von Unfreiwilliger Kunde